Samstag, 7. Januar 2017

Perlen der Kundenorientierung - Fortsetzung


Beispiel Elektronik-Einzelhandel

Ein aus meiner Sicht leider typisches Beispiel aus der Weihnachtszeit im Elektronik-Einzelhandel.

Beispiel 1: inhabergeführtes Geschäft für Unterhaltungselektronik und Telefonie.

Im Schaufenster und im Laden relativ aufwändige Werbung, die mit der Begriffswelt „Fachhandel“ Vertrauen beim Kunden schaffen soll. Lauflage in unserer mittleren Kleinstadt in Ostholstein. Mein Wunsch war nicht groß, und der Fall nicht besonders schwerwiegend, aber trotzdem aus meiner Sicht symptomatisch für den Zerfall der Kundenorientierung – wenn es sie je gab.

Ich will meiner Tochter einen ideellen Weihnachtswunsch erfüllen und ihr echtes Nostalgietelefon mit einem modernen Stecker ausrüsten lassen. Nach kurzem Vorgespräch bekomme ich für den nächsten Tag, Freitag 23.12., einen Termin um 14.00 Uhr, zu welchem ich das Telefon vorbeibringen soll. Ich stehe am folgenden Tag pünktlich auf der Matte. Der junge (etwas tapsige, aber ok) Angestellte leitet alles in die Wege, sichert zu, sich „gleich dran zu machen“, denn um 16.00 Uhr mache man ja zu. Ich sage ok, ich komme wieder vorbei, er soll mich anrufen, wenn es fertig ist. Seniorchef funkt dazwischen: „Mach keine zu großen Versprechungen, wir machen ja um 16.00 Uhr zu!“ Ja – eben: deswegen habe ich doch einen Termin bekommen, damit es, wie am Vortag klar geäußert, noch zu Weihnachten was wird, oder!?

Soweit die deutsche „Schließkultur“ kurz vor Weihnachten – wegen Reichtum geschlossen! Ist ja nochmal gutgegangen, schon klar. Aber das nächste Mal im Lokalbladl beim Bericht von der Gewerbevereinssitzung wieder über den Onlinehandel mosern, der die deutschen Innenstädte verödet! Wer ist hier öde? Kein Wunder, Leute!

Jetzt wird’s aber kaufvertragsrechtlich interessant:

Auf meine ausdrückliche Frage, was es kosten wird, sagt der Angestellte nuschelich: "soumdiezehneuro“. Was hat es dann gekostet? €19,90! HUNDERT PROZENT MEHR – das ist eigentlich Wucher!        

 

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