Beispiel Elektronik-Einzelhandel
Ein aus
meiner Sicht leider typisches Beispiel aus der Weihnachtszeit im
Elektronik-Einzelhandel.
Beispiel
1: inhabergeführtes Geschäft für Unterhaltungselektronik und Telefonie.
Im
Schaufenster und im Laden relativ aufwändige Werbung, die mit der Begriffswelt
„Fachhandel“ Vertrauen beim Kunden schaffen soll. Lauflage in unserer mittleren
Kleinstadt in Ostholstein. Mein Wunsch war nicht groß, und der Fall nicht
besonders schwerwiegend, aber trotzdem aus meiner Sicht symptomatisch für den
Zerfall der Kundenorientierung – wenn es sie je gab.
Ich will
meiner Tochter einen ideellen Weihnachtswunsch erfüllen und ihr echtes Nostalgietelefon
mit einem modernen Stecker ausrüsten lassen. Nach kurzem Vorgespräch bekomme
ich für den nächsten Tag, Freitag 23.12., einen Termin um 14.00 Uhr, zu welchem
ich das Telefon vorbeibringen soll. Ich stehe am folgenden Tag pünktlich auf
der Matte. Der junge (etwas tapsige, aber ok) Angestellte leitet alles in die
Wege, sichert zu, sich „gleich dran zu machen“, denn um 16.00 Uhr mache man ja
zu. Ich sage ok, ich komme wieder vorbei, er soll mich anrufen, wenn es fertig
ist. Seniorchef funkt dazwischen: „Mach keine zu großen Versprechungen, wir
machen ja um 16.00 Uhr zu!“ Ja – eben: deswegen habe ich doch einen Termin
bekommen, damit es, wie am Vortag klar geäußert, noch zu Weihnachten was wird,
oder!?
Soweit die
deutsche „Schließkultur“ kurz vor Weihnachten – wegen Reichtum geschlossen! Ist
ja nochmal gutgegangen, schon klar. Aber das nächste Mal im Lokalbladl beim
Bericht von der Gewerbevereinssitzung wieder über den Onlinehandel mosern, der
die deutschen Innenstädte verödet! Wer ist hier öde? Kein Wunder, Leute!
Jetzt
wird’s aber kaufvertragsrechtlich interessant:
Auf meine
ausdrückliche Frage, was es kosten wird, sagt der Angestellte nuschelich:
"soumdiezehneuro“. Was hat es dann gekostet? €19,90! HUNDERT PROZENT MEHR – das
ist eigentlich Wucher!
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